Abhaken statt aufklären? - Wie weiter nach dem NSU-Prozess?

Informations- und Diskussionsveranstaltung
Do. 01. Nov. 2018

Norderstedt

19:00 Uhr
Rathaus Norderstedt - Sitzungssaal 3, Rathausallee 50

Mitte Juli ist nach fünf Jahren das Urteil im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München gesprochen worden. Dabei erhielten die Angeklagten Eminger und Wohlleben deutlich niedrigere Strafen, als es die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Das Urteil des Gerichts sollte ein Schlussstrich sein. Es stellte den NSU als abgeschottetes Trio dar, das bereits vor dem Untertauchen seine Entscheidungen alleine getroffen habe. Es sprach auch die Ermittlungsbehörden davon frei, dass sie Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen hätten finden können und müssen. Den Verfassungsschutz und die strukturell rassistischen Ermittlungen zu Lasten der Angehörigen der Opfer erwähnte es gar nicht. Inzwischen haben alle Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt, die Bundesanwaltschaft nur hinsichtlich des Teilfreispruchs von André Eminger.

Vor diesem Hintergrund haben wir Vertreter der Nebenklage eingeladen folgende Fragen zu diskutieren:
Was kam im Laufe des Prozesses an Informationen zu Tage? Welche Fragen wurden nicht beantwortet?
Was ist die Sichtweise aus der Perspektive der Betroffenen und der Nebenklage?
Wie bewerten wir den Prozess politisch?

Nach einer Darstellung durch Vertreter der Nebenklage wird es Gelegenheit geben Fragen zu stellen. Vor allem aber möchten wir mit allen Interessierten die Frage diskutieren, wie wir das Verfahren und sein Ergebnis politisch bewerten und welche Schritte jetzt notwendig sind. Dazu laden wir herzlich ein!

Linksjugend Solid Norderstedt: https://linksjugend-solid-norderstedt.jimdosite.com/
Partei Die Linke Norderstedt: http://www.die-linke-segeberg.de/nc/ortsverbaende/norderstedt/
Soziales Zentrum Norderstedt e.V.: https://sz.nadir.org/
Interventionistische Linke Norderstedt: https://interventionistische-linke.org/il-norderstedt

Die Veranstalter*innen behalten sich vor von ihrem Hausrecht nach § 6 Versammlungsgesetz Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen oder rechtspopulistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.